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Einen Schritt voraus – gute Gründe für eine Bestattungsvorsorge

Viele Vorsorgen werden aus Angst vor unerwarteten Ereignissen getroffen, die große Schwierigkeiten mit sich bringen können. Bei der Bestattungsvorsorge verhält es sich etwas anders, denn hier steht das Ereignis unumstößlich fest, auch wenn wir nicht wissen, wann es eintritt. Also geht es hier vorrangig darum, persönliche Wünsche zu äußern und damit die eigene Selbstbestimmtheit zu garantieren. In der Praxis ist das ganz einfach:

In einem kostenlosen Beratungsgespräch reden wir über Ihre Vorstellungen und halten anschließend sämtliche Entscheidungen im Bestattungsvorsorgevertrag fest – von der Wahl der Bestattungsart bis hin zur Dekoration der Trauerfeier. Das gibt Ihnen ein gutes Gefühl und entlastet später Ihre Angehörigen.

Und die vorausschauenden Regelungen einer Bestattungsvorsorge bringen einen weiteren wichtigen Vorteil mit sich: finanzielle Sicherheit.

Bestattungskosten absichern – mit Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung

Im Rahmen der Bestattungsvorsorge werden in der Regel auch sämtliche finanziellen Aspekte zuverlässig geklärt. Das verschafft Ihnen eine große Sicherheit und vermeidet außerdem jegliche Kostenfragen bei den Hinterbliebenen. Dabei können wir Ihnen zwei Wege mit unterschiedlichen Vorteilen anbieten:

Treuhandkonto

Der auf Basis Ihrer Wünsche errechnete Betrag wird auf ein verzinstes Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG eingezahlt. Dort ist Ihre Investition sicher verwahrt bis zum Zeitpunkt ihrer Verwendung.

Vorteil: Sämtliche finanziellen Verpflichtungen sind mit einem Mal abgegolten und Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

Sterbegeldversicherung

Für Ihre Absicherung zahlen Sie monatliche oder jährliche Beiträge, deren genaue Höhe auf Basis Ihrer Bestattungswünsche kalkuliert wird.

Vorteil: Sie brauchen den notwendigen Betrag nicht auf einmal aufzubringen, sondern haben sehr überschaubare finanzielle Verpflichtungen.

Alle Einzelheiten zum Treuhandkonto und zur Sterbegeldversicherung besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

Digitaler Nachlass

Wenn ein Mensch verstirbt, hinterlässt er Spuren in den Herzen und in den Erinnerungen seiner Angehörigen und Hinterbliebenen. Zu unserer heutigen Zeit gehört aber ebenso, dass wir durch diverse Medien auch im Internet stattfinden. Dieser digitale Nachlass löscht sich nicht von selbst, wenn ein Mensch verstirbt. Damit Ihnen als Hinterbliebene keine Kosten entstehen, z. B. durch Online-Konten oder Abonnements, helfen wir Ihnen gerne, den digitalen Nachlass zu regeln – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Den Nachlass regeln – Wichtiges zum Testament

Ihre persönlichen Wünsche zur Erbverteilung sollten Sie in einem Testament festhalten. Fehlt dies, so richtet sich die Erbverteilung nach der gesetzlichen Erbfolge:

Zunächst haben die Erben erster Ordnung neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden, etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrags notwendig, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann.

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.

Wir können Ihnen gerne behilflich sein, den für Sie richtigen Weg zu finden.

Hier hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Vorlagen und Informationen:

Broschüre Erben und Vererben

Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

 

Patientenverfügung

Selbst entscheiden können − mit einer Patientenverfügung

Immer wieder kommt es nach Unfällen oder bei schweren Krankheitsverläufen zu Situationen, in denen Ärzte und Angehörige über den Einsatz und Umfang von lebensverlängernden Maßnahmen für den Patienten entscheiden müssen, was eine große emotionale Belastung darstellt. Dies können Sie vermeiden, indem Sie mit der Patientenverfügung klar festlegen, welche Maßnahmen im Notfall in Ihrem Sinne sind und welche Sie ausschließen möchten. Damit ist gewährleistet, dass allein Sie über Ihr Leben entscheiden – auch für den Fall, dass Sie sich Ihrer Umwelt einmal nicht mehr mitteilen können.

Ausführliche Informationen zur Patientenverfügung finden Sie in der entsprechenden Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

Broschüre Patientenverfügung

Organspende

Das Einverständnis zur Organspende heißt, dass im Falle eines eindeutigen Hirntods Organe entnommen werden dürfen, um anderen Menschen zu helfen. Dabei müssen Sie nicht zwingend Ihre generelle Zustimmung geben, sondern können sich auch auf bestimmte Organe und Gewebe beschränken. Ihre Entscheidung halten Sie dann mit Ihrem Organspendeausweis schriftlich fest, damit sich Ärzte im Notfall daran orientieren können. Dieses Dokument haben nur Sie bei sich, es findet keinerlei offizielle Registrierung statt. Daher ist auch eine Änderung jederzeit problemlos möglich. Wichtig ist vor allem, dass Sie selbst eine Entscheidung treffen und diese mittels des Organspendeausweises kenntlich machen.

Den Organspendeausweis erhalten Sie u. a. in vielen Apotheken, Sie können ihn aber auch unter dem folgenden Link herunterladen und ausdrucken:

Organspendeausweis der BZgA